Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IPN Inter-ProNet GmbH, Schweiz
Reiseveranstaltung
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen IPN Inter-ProNet GmbH, nachstehend „IPN“, als Reiseveranstalter und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrages. Die Rechte und Pflichten von IPN und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen IPN und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber IPN ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich per E-Mail oder telefonisch vornehmen.
1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Reiseausschreibung, auf dem Reiseportal von IPN übermittelte Informationen, sowie diese Geschäftsbedingungen.
1.3 Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und IPN kommt mit der schriftlichen Bestätigung der persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Buchung des Kunden durch IPN zustande.
1.4 Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Reisepreis unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Reiseteilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von IPN hin bezahlen.
1.5 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss werden mind. 30 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IPN berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird IPN dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.
2.4 Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Tage, ist der Reisepreis nach Vertragsabschluss in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Reisetermin an IPN zu bezahlen (Zahlungseingang bei IPN).
2.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Sonderwünsche, bestätigt durch die schriftliche Bestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. IPN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
3.2 Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf der Internetseite bzw. im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.
3.3 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann IPN nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch IPN eine Gutschrift erteilt. IPN ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
IPN ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von IPN nicht vorhersehbar waren, nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z.B. wenn unser Kooperationspartner vor Ort Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour geringfügig ändern.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird IPN den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen sind bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt zu geben. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten anzubieten.
5. Reiseunterlagen
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, IPN von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts).
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Annullierungskosten
Der Kunde kann jederzeit mit schriftlicher Erklärung vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich per Mail an die folgende Mailadresse erfolgen [email protected].
IPN ist berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %, mind. jedoch € 120
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
vom 14.-8. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
vom 7.-3. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises
Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei IPN massgeblich.
Das gesetzliche Recht des Kunden die Pauschalreise an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises.
7. Umbuchungen vor Reiseantritt
Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft. Sofern IPN auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100 pro Person, maximal € 200 pro Auftrag zu erheben.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
IPN kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird IPN unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Kündigung durch den Reiseveranstalter
IPN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von IPN die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt IPN so behält IPN in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis.
11. Vertragsgemässe Erbringung der Reiseleistungen
11.1 Mängelanzeige
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich IPN anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder IPN über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Betreuerteam von IPN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit dem Betreuertteam bzw. eines Vertreters von STA Travel wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, informiert. Das örtliche Betreuerteam ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Es ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung durch IPN oder aus wichtigem, IPN erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er IPN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IPN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, IPN erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
IPN empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report - P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe des Gepäcks, zu erstatten.
12. Kündigung wegen höherer Gewalt
Sowohl der Kunde als auch IPN haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert IPN den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. IPN ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von IPN ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
b) soweit IPN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die deliktische Haftung von IPN für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
13.5 IPN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
14. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber IPN erfolgen. Falls der Kunde die Reise über das Internet gebucht hat, hat die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber IPN per Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ausgenommen hiervon ist die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung bei Flugreisen gemäss Ziffer 11.3. Diese sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Übergabe des Gepäcks, zu melden; andernfalls kann dem Kunden ein Mitverschulden anzurechnen sein (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts), das unter Umständen den Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche zur Folge haben kann.
15. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen IPN, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
IPN informiert ihre Kunden auf dem IPN Urlaubsportal über die für Staatsangehörige der Staaten der EG und der EFTA geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse, einschliesslich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Den im Reiseportal von IPN veröffentlichten Informationen liegt die Annahme zugrunde, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.1 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
17.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen IPN und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.
17.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug
17.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19. Reiserücktrittskostenversicherung
19.1 Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen.
19.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.
IPN Inter-Pro.Net GmbH
Im Moos
6340 Baar
Stand: 1. September 2019
der IPN Inter-ProNet GmbH, Schweiz
Reiseveranstaltung
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen IPN Inter-ProNet GmbH, nachstehend „IPN“, als Reiseveranstalter und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrages. Die Rechte und Pflichten von IPN und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen IPN und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber IPN ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich per E-Mail oder telefonisch vornehmen.
1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Reiseausschreibung, auf dem Reiseportal von IPN übermittelte Informationen, sowie diese Geschäftsbedingungen.
1.3 Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und IPN kommt mit der schriftlichen Bestätigung der persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Buchung des Kunden durch IPN zustande.
1.4 Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Reisepreis unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Reiseteilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von IPN hin bezahlen.
1.5 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss werden mind. 30 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IPN berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird IPN dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.
2.4 Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Tage, ist der Reisepreis nach Vertragsabschluss in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Reisetermin an IPN zu bezahlen (Zahlungseingang bei IPN).
2.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Sonderwünsche, bestätigt durch die schriftliche Bestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. IPN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
3.2 Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf der Internetseite bzw. im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.
3.3 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann IPN nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch IPN eine Gutschrift erteilt. IPN ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
IPN ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von IPN nicht vorhersehbar waren, nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z.B. wenn unser Kooperationspartner vor Ort Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour geringfügig ändern.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird IPN den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen sind bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt zu geben. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten anzubieten.
5. Reiseunterlagen
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, IPN von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts).
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Annullierungskosten
Der Kunde kann jederzeit mit schriftlicher Erklärung vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich per Mail an die folgende Mailadresse erfolgen [email protected].
IPN ist berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %, mind. jedoch € 120
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
vom 14.-8. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
vom 7.-3. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises
Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei IPN massgeblich.
Das gesetzliche Recht des Kunden die Pauschalreise an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises.
7. Umbuchungen vor Reiseantritt
Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft. Sofern IPN auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100 pro Person, maximal € 200 pro Auftrag zu erheben.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
IPN kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird IPN unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Kündigung durch den Reiseveranstalter
IPN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von IPN die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt IPN so behält IPN in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis.
11. Vertragsgemässe Erbringung der Reiseleistungen
11.1 Mängelanzeige
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich IPN anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder IPN über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Betreuerteam von IPN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit dem Betreuertteam bzw. eines Vertreters von STA Travel wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, informiert. Das örtliche Betreuerteam ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Es ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung durch IPN oder aus wichtigem, IPN erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er IPN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IPN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, IPN erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
IPN empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report - P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe des Gepäcks, zu erstatten.
12. Kündigung wegen höherer Gewalt
Sowohl der Kunde als auch IPN haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert IPN den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. IPN ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von IPN ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
b) soweit IPN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die deliktische Haftung von IPN für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
13.5 IPN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
14. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber IPN erfolgen. Falls der Kunde die Reise über das Internet gebucht hat, hat die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber IPN per Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ausgenommen hiervon ist die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung bei Flugreisen gemäss Ziffer 11.3. Diese sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Übergabe des Gepäcks, zu melden; andernfalls kann dem Kunden ein Mitverschulden anzurechnen sein (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts), das unter Umständen den Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche zur Folge haben kann.
15. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen IPN, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
IPN informiert ihre Kunden auf dem IPN Urlaubsportal über die für Staatsangehörige der Staaten der EG und der EFTA geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse, einschliesslich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Den im Reiseportal von IPN veröffentlichten Informationen liegt die Annahme zugrunde, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.1 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
17.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen IPN und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.
17.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug
17.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19. Reiserücktrittskostenversicherung
19.1 Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen.
19.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.
IPN Inter-Pro.Net GmbH
Im Moos
6340 Baar
Stand: 1. September 2019